Motorradführerschein
Erlebe die Faszination der Straße auf zwei Rädern! Mit dem Motorradführerschein beginnt dein Abenteuer auf der Überholspur. Spüre die Freiheit, den Wind und die Adrenalinmomente. Melde Dich jetzt an - Dein Weg zum Motorradführerschein startet bei uns!
- Mindestalter 24 Jahre oder Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre
- Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
- AM, A1 und A2 werden miterteilt
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
- keine Sonderfahrten
- Mindestalter 16 Jahre
- Leichtkrafträder mit max. 125 ccm und 11 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg
- Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kw wie zB. Ape oder Elenator
- AM wird miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Mindestalter 18 Jahre
- Zweirädrige Kfz mit max. 35 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kw/kg
- AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1 Vorbesitz Klasse A1 unter 1 Jahr:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Keine Sonderfahrten bei Vorbesitz Klasse A1 von mind. 2 Jahren
- Mindestalter 15 Jahre
- Kleinkrafträder mit max. 50ccm Hubraum und BbH von max. 45 km/h und max. 4 kw
- Sowie drei- und vierrädrige Kfz mit max. 2 Sitzplätzen
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten
- Mindestalter 15 Jahre
- Damit darfst Du ein einspuriges einsitziges Kfz fahren mit max. 50ccm Hubraum und max. 25km/h BbH
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht
- 90 Minuten Fahrausbildung
- Theoretischer Prüfung beim TÜV
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Leichtkrafträder bis max. 125ccm und max. 11 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg
- Keine Prüfung notwendig
- 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht
- Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung
- Achtung gilt nur innerhalb Deutschlands
- Es wird kein A1 erteilt sondern lediglich Schlüsselzahl B196 daher kein Aufstieg möglich
Autoführerschein
Deine Schlüssel zur Freiheit – der Autoführerschein! Bei uns erwartet Dich die aufregende Reise zur unabhängigen Mobilität. Erlebe die Welt aus der Fahrerperspektive. Melde Dich jetzt an und lass uns gemeinsam durchstarten!
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM oder Kombination deren zGM nicht über 3500 kg liegt.
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
- AM und L werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Seit 01.04.2021 möglich
- Grundsätzlich wie bei Klasse B. In der Ausbildung werden jedoch mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung gefahren, bis Dein Fahrlehrer feststellt, dass Du mit einem Schaltfahrzeug fahren kannst.
- Den Rest der Ausbildung sowie Deine praktische Prüfung kannst Du auf einem Automatikfahrzeug ablegen.
- Du bekommst die Schlüsselzahl B197 eingetragen!
- Über Besonderheiten in Verbindung mit BE/C/D informieren wir Dich gerne in einem persönlichen Gespräch!
- Mindestalter 18 Jahre bzw.
- 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
- Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und
- einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
- 2,5 Stunden Theorieunterricht
- 3,5 Stunden praktischer Unterricht
- Mind. 1 Fahrstunde
- Keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich
- Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule kann Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen werden
- Kombinationen aus Kfz bis 3500 kg zGM und Anhänger 3500 kg zGM
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
- Vorbesitz B, kann aber in einem Ausbildungsgang mit B gemacht werden
- Umfasst nur eine praktische Ausbildung und Prüfung
Ausbildungsumfang:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden Überlandschulung
- 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
LKW-Führerschein
Setze Dich ans Steuer Deiner beruflichen Zukunft! Der LKW-Führerschein öffnet Dir Türen zu vielseitigen Karrieremöglichkeiten im Transportwesen. Erlebe Freiheit, Abenteuer und beruflichen Erfolg am Steuer von tonnenschweren Fahrzeugen.
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge mit einer zGM von 3.500 kg bis 7.500 kg
- Anhängerregelung: zul. Gesamtgewicht nicht über 750 kg
- 8 Personen plus Fahrer
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Fahrstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse C1
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg und Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg.
- Das zulässige Gesamtgewicht beträgt in beiden Fällen 12.000 kg.
- Die Klasse BE wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge mit einer zGM von mehr als 7.500 kg
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhängerregelung: zGM bis max. 750 kg
- Die Klasse C1 wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C1:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 3 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse C
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zGM
- Anhängerregelung: zGM über 750 kg
- Die Klassen BE, C1E und T werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Erweitertung von C auf CE:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 3 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Traktorführerschein
Setze Dich ans Steuer und beherrsche kraftvolle Landmaschinen! Mit dem Traktorführerschein erschließt sich die Welt der Landwirtschaft! Erlebe die Faszination des Traktorfahrens - Dein Weg zu Erfolg auf dem Feld beginnt hier!
- Mindestalter 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
Was darf gefahren werden:
- Gabelstapler bis 25 km/h
- Zugmaschinen bis 40 km/h, mit zwei zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
- Selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h
- Mofas bis 25 km/h
- Flurförderzeuge
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Mindestalter 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
- Mindestalter 18 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis bis 60 km/h
Was darf gefahren werden:
- Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis 40 km/h (von 16 bis 18 Jahren) oder bis 60 km/h (über 18 Jahre).
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis max. 40 km/h; ein Anhänger darf mitgeführt werden, z.B. Mähdrescher, Kartoffelvollernter, alle Arten von Hächslern/Mähern, Rübenvollernter, Baggern und Raupen.
- Unimog (zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke) bis 40 km/h (16-18 Jahre), über 18 Jahre bis 60 km/h.
- Gabelstapler bis 25 km/h.
- Mofas bis 25 km/h.
- Die Klassen AM und L werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden abhängig von Fertigkeiten
Motorradführerschein
Erlebe die Faszination der Straße auf zwei Rädern! Mit dem Motorradführerschein beginnt dein Abenteuer auf der Überholspur. Spüre die Freiheit, den Wind und die Adrenalinmomente. Melde Dich jetzt an - Dein Weg zum Motorradführerschein startet bei uns!
- Mindestalter 24 Jahre oder Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre
- Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
- AM, A1 und A2 werden miterteilt
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
- keine Sonderfahrten
- Mindestalter 16 Jahre
- Leichtkrafträder mit max. 125 ccm und 11 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg
- Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kw wie zB. Ape oder Elenator
- AM wird miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Mindestalter 18 Jahre
- Zweirädrige Kfz mit max. 35 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kw/kg
- AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1 Vorbesitz Klasse A1 unter 1 Jahr:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Keine Sonderfahrten bei Vorbesitz Klasse A1 von mind. 2 Jahren
- Mindestalter 15 Jahre
- Kleinkrafträder mit max. 50ccm Hubraum und BbH von max. 45 km/h und max. 4 kw
- Sowie drei- und vierrädrige Kfz mit max. 2 Sitzplätzen
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten
- Mindestalter 15 Jahre
- Damit darfst Du ein einspuriges einsitziges Kfz fahren mit max. 50ccm Hubraum und max. 25km/h BbH
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht
- 90 Minuten Fahrausbildung
- Theoretischer Prüfung beim TÜV
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Leichtkrafträder bis max. 125ccm und max. 11 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg
- Keine Prüfung notwendig
- 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht
- Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung
- Achtung gilt nur innerhalb Deutschlands
- Es wird kein A1 erteilt sondern lediglich Schlüsselzahl B196 daher kein Aufstieg möglich
Autoführerschein
Deine Schlüssel zur Freiheit – der Autoführerschein! Bei uns erwartet Dich die aufregende Reise zur unabhängigen Mobilität. Erlebe die Welt aus der Fahrerperspektive. Melde Dich jetzt an und lass uns gemeinsam durchstarten!
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM oder Kombination deren zGM nicht über 3500 kg liegt.
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
- AM und L werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Seit 01.04.2021 möglich
- Grundsätzlich wie bei Klasse B. In der Ausbildung werden jedoch mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung gefahren, bis Dein Fahrlehrer feststellt, dass Du mit einem Schaltfahrzeug fahren kannst.
- Den Rest der Ausbildung sowie Deine praktische Prüfung kannst Du auf einem Automatikfahrzeug ablegen.
- Du bekommst die Schlüsselzahl B197 eingetragen!
- Über Besonderheiten in Verbindung mit BE/C/D informieren wir Dich gerne in einem persönlichen Gespräch!
- Mindestalter 18 Jahre bzw.
- 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
- Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und
- einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
- 2,5 Stunden Theorieunterricht
- 3,5 Stunden praktischer Unterricht
- Mind. 1 Fahrstunde
- Keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich
- Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule kann Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen werden
- Kombinationen aus Kfz bis 3500 kg zGM und Anhänger 3500 kg zGM
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
- Vorbesitz B, kann aber in einem Ausbildungsgang mit B gemacht werden
- Umfasst nur eine praktische Ausbildung und Prüfung
Ausbildungsumfang:
- 3 Fahrstunden Überlandschulung
- 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
LKW-Führerschein
etze Dich ans Steuer Deiner beruflichen Zukunft! Der LKW-Führerschein öffnet Dir Türen zu vielseitigen Karrieremöglichkeiten im Transportwesen. Erlebe Freiheit, Abenteuer und beruflichen Erfolg am Steuer von tonnenschweren Fahrzeugen.
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge mit einer zGM von 3.500 kg bis 7.500 kg
- Anhängerregelung: zul. Gesamtgewicht nicht über 750 kg
- 8 Personen plus Fahrer
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Fahrstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse C1
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg und Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg.
- Das zulässige Gesamtgewicht beträgt in beiden Fällen 12.000 kg.
- Die Klasse BE wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge bis 7.500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhängerregelung: zGM bis max. 750 kg
- Die Klasse C1 wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C1:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 3 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse C
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zGM
- Anhängerregelung: zGM über 750 kg
- Die Klassen BE, C1E und T werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Erweitertung von C auf CE:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 3 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Traktorführerschein
Setze Dich ans Steuer und beherrsche kraftvolle Landmaschinen! Mit dem Traktorführerschein erschließt sich die Welt der Landwirtschaft! Erlebe die Faszination des Traktorfahrens - Dein Weg zu Erfolg auf dem Feld beginnt hier!
- Mindestalter 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
Was darf gefahren werden:
- Gabelstapler bis 25 km/h
- Zugmaschinen bis 40 km/h, mit zwei zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
- Selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h
- Mofas bis 25 km/h
- Flurförderzeuge
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Mindestalter 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
- Mindestalter 18 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis bis 60 km/h
Was darf gefahren werden:
- Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis 40 km/h (von 16 bis 18 Jahren) oder bis 60 km/h (über 18 Jahre).
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis max. 40 km/h; ein Anhänger darf mitgeführt werden, z.B. Mähdrescher, Kartoffelvollernter, alle Arten von Hächslern/Mähern, Rübenvollernter, Baggern und Raupen.
- Unimog (zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke) bis 40 km/h (16-18 Jahre), über 18 Jahre bis 60 km/h.
- Gabelstapler bis 25 km/h.
- Mofas bis 25 km/h.
- Die Klassen AM und L werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden abhängig von Fertigkeiten
Theorie in 7 Werktagen: Termine 2024
November 2024
- Mo, 25.11.2024 - 17:00 Uhr
- Di, 26.11.2024 - 17:00 Uhr
- Mi, 27.11.2024 - 17:00 Uhr
- Do, 28.11.2024 - 17:00 Uhr
- Fr, 29.11.2024 - 17:00 Uhr
- Sa, 30.11.2024 - 10:00 Uhr
- Mo, 02.12.2024 - 17:00 Uhr
Du hast weitere Fragen zu Deiner Ausbildung?
Dann melde Dich gerne direkt über das Kontaktformular oder telefonisch bei uns!