Motorradführerschein
Erlebe die Faszination der Straße auf zwei Rädern! Mit dem Motorradführerschein beginnt dein Abenteuer auf der Überholspur. Spüre die Freiheit, den Wind und die Adrenalinmomente. Melde Dich jetzt an - Dein Weg zum Motorradführerschein startet bei uns!
- Mindestalter 24 Jahre oder Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre
- Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
- AM, A1 und A2 werden miterteilt
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
- keine Sonderfahrten
- Mindestalter 24 Jahre oder Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre
- Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
- AM, A1 und A2 werden miterteilt
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
- keine Sonderfahrten
- Mindestalter 18 Jahre
- Zweirädrige Kfz mit max. 35 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kw/kg
- AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1 Vorbesitz Klasse A1 unter 1 Jahr:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Keine Sonderfahrten bei Vorbesitz Klasse A1 von mind. 2 Jahren
- Mindestalter 15 Jahre
- Kleinkrafträder mit max. 50ccm Hubraum und BbH von max. 45 km/h und max. 4 kw
- Sowie drei- und vierrädrige Kfz mit max. 2 Sitzplätzen
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten
Mofa
- Mindestalter 15 Jahre
- Damit darfst Du ein einspuriges einsitziges Kfz fahren mit max. 50ccm Hubraum und max. 25km/h BbH
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht
- 90 Minuten Fahrausbildung
- Theoretischer Prüfung beim TÜV
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Leichtkrafträder bis max. 125ccm und max. 11 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg
- Keine Prüfung notwendig
- 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht
- Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung
- Achtung gilt nur innerhalb Deutschlands
- Es wird kein A1 erteilt sondern lediglich Schlüsselzahl B196 daher kein Aufstieg möglich

Autoführerschein
Deine Schlüssel zur Freiheit – der Autoführerschein! Bei uns erwartet Dich die aufregende Reise zur unabhängigen Mobilität. Erlebe die Welt aus der Fahrerperspektive. Melde Dich jetzt an und lass uns gemeinsam durchstarten!

- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM oder Kombination deren zGM nicht über 3500 kg liegt.
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
- AM und L werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Seit 01.04.2021 möglich
- Grundsätzlich wie bei Klasse B. In der Ausbildung werden jedoch mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung gefahren, bis Dein Fahrlehrer feststellt, dass Du mit einem Schaltfahrzeug fahren kannst.
- Den Rest der Ausbildung sowie Deine praktische Prüfung kannst Du auf einem Automatikfahrzeug ablegen.
- Du bekommst die Schlüsselzahl B197 eingetragen!
- Über Besonderheiten in Verbindung mit BE/C/D informieren wir Dich gerne in einem persönlichen Gespräch!
B96
- Mindestalter 18 Jahre bzw.
- 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
- Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und
- einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
- 2,5 Stunden Theorieunterricht
- 3,5 Stunden praktischer Unterricht
- Mind. 1 Fahrstunde
- Keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich
- Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule kann Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen werden
- Kombinationen aus Kfz bis 3500 kg zGM und Anhänger 3500 kg zGM
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
- Vorbesitz B, kann aber in einem Ausbildungsgang mit B gemacht werden
- Umfasst nur eine praktische Ausbildung und Prüfung
Ausbildungsumfang:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden Überlandschulung
- 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
LKW-Führerschein
Setze Dich ans Steuer Deiner beruflichen Zukunft! Der LKW-Führerschein öffnet Dir Türen zu vielseitigen Karrieremöglichkeiten im Transportwesen. Erlebe Freiheit, Abenteuer und beruflichen Erfolg am Steuer von tonnenschweren Fahrzeugen.
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge mit einer zGM von 3.500 kg bis 7.500 kg
- Anhängerregelung: zul. Gesamtgewicht nicht über 750 kg
- 8 Personen plus Fahrer
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Fahrstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse C1
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg und Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg.
- Das zulässige Gesamtgewicht beträgt in beiden Fällen 12.000 kg.
- Die Klasse BE wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge mit einer zGM von mehr als 7.500 kg
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhängerregelung: zGM bis max. 750 kg
- Die Klasse C1 wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C1:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 3 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse C
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zGM
- Anhängerregelung: zGM über 750 kg
- Die Klassen BE, C1E und T werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Erweitertung von C auf CE:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 3 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

Traktorführerschein
Setze Dich ans Steuer und beherrsche kraftvolle Landmaschinen! Mit dem Traktorführerschein erschließt sich die Welt der Landwirtschaft! Erlebe die Faszination des Traktorfahrens - Dein Weg zu Erfolg auf dem Feld beginnt hier!

- Mindestalter 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
Was darf gefahren werden:
- Gabelstapler bis 25 km/h
- Zugmaschinen bis 40 km/h, mit zwei zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
- Selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h
- Mofas bis 25 km/h
- Flurförderzeuge
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Preisliste
- Mindestalter 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
- Mindestalter 18 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis bis 60 km/h
Was darf gefahren werden:
- Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis 40 km/h (von 16 bis 18 Jahren) oder bis 60 km/h (über 18 Jahre).
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis max. 40 km/h; ein Anhänger darf mitgeführt werden, z.B. Mähdrescher, Kartoffelvollernter, alle Arten von Hächslern/Mähern, Rübenvollernter, Baggern und Raupen.
- Unimog (zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke) bis 40 km/h (16-18 Jahre), über 18 Jahre bis 60 km/h.
- Gabelstapler bis 25 km/h.
- Mofas bis 25 km/h.
- Die Klassen AM und L werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden abhängig von Fertigkeiten
Preisliste
Theorie in 7 Werktagen!

Osterferien
- Fr. 11.04. 17:30 Uhr
- Sa. 12.04. 10:00 Uhr
- Mo. 14.04. 10:00 Uhr
- Di. 15.04. 10:00 Uhr
- Mi. 16.04. 10:00 Uhr
- Do. 17.04. 10:00 Uhr
- Sa. 19.04. 10:00 Uhr

Mai
- Mo. 12.05. 17:30 Uhr
- Di. 13.05. 17:30 Uhr
- Mi. 14.05. 17:30 Uhr
- Do. 15.05. 17:30 Uhr
- Fr. 16.05. 17:30 Uhr
- Sa. 17.05. 10:00 Uhr
- Mo. 19.05. 17:30 Uhr

Pfingstferien
- Fr. 13.06. 10:00 Uhr
- Sa. 14.06. 10:00 Uhr
- Mo. 16.06. 10:00 Uhr
- Di. 17.06. 10:00 Uhr
- Mi. 18.06. 10:00 Uhr
- Fr. 20.06. 10:00 Uhr
- Sa. 21.06. 10:00 Uhr
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